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DIN 2303

Ihr Auditor fragt nach Schulungsnachweisen. Auch vom Einkauf.

Die A-Z-Sammlung Wehrtechnik (Auslegungspraxis zur DIN-2303-Anerkennung, Punkt 37) verlangt: Verantwortliche für Fertigung, Untervergabe (Einkauf), Qualitätssicherung sowie Vertrieb und Projektleitung sind mindestens alle 3 Jahre durch die vSAP zu schulen - in Betrieben, in denen die Abteilungen nicht in engem Kontakt stehen. In der Praxis trifft das die meisten mittleren und größeren Fertigungsbetriebe. Der Nachweis ist im Audit vorzulegen, mit Angabe der Inhalte.

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📄 Zum Nachlesen: A-Z-Sammlung Wehrtechnik, 26. Erfa, Punkt 37 (offizielles PDF auf din2303.de)

Wen es betrifft

Nicht nur Schweißer: Die Schulungspflicht gilt für die Verantwortlichen aus Fertigung, Untervergabe (Einkauf), Qualitätssicherung sowie Vertrieb und Projektleitung. Derselbe Personenkreis ist nach DIN EN ISO 14731 in die Verteilung von Aufgaben und Verantwortung einzubeziehen. In vielen Betrieben ist das ein Vielfaches der bisher geschulten Personen.

Das Werkzeug Ihrer Schweißaufsicht

Die Schulung verantwortet Ihre vSAP. NormProof liefert ihr das Werkzeug: Kurs zuweisen, Verständnis mit der 80-Prozent-Regel prüfen, Abschluss dokumentieren. Die vSAP behält Verantwortung und Kontrolle, spart aber Präsenztermine und Papier.

Nachweis, der dem Auditor standhält

Jedes Zertifikat dokumentiert Person, Datum und die geschulten DIN-2303-Inhalte und liegt revisionssicher im Prüf-Ledger. Beim Audit exportieren Sie den Stand aller Verantwortlichen mit einem Klick.

Kein Verantwortlicher fällt durchs Raster

Ob 3-Jahres-Turnus oder strengerer eigener Rhythmus: NormProof erinnert automatisch, bevor ein Nachweis abläuft - beim Mitarbeiter und bei der Aufsicht.

Überzeugen Sie sich selbst.

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