Kapitel 0 · Kurzvorstellung
Barrierefreie Arbeitsstätten nach ASR V3a.2
Dieser Kurs erklärt die Regel für barrierefreie Arbeitsstätten nach ASR V3a.2. Er richtet sich an Arbeitgeber, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Planerinnen und Planer, Betriebsräte, Sicherheitsbeauftragte und Schwerbehindertenvertretungen. Sie erfahren, was die Regel bewirkt und wann die Pflicht entsteht, und lernen barrierefreie Gestaltung, das Zwei-Sinne-Prinzip und die Kennzeichnung kennen. Danach geht es um Raum, Boden und Tür, um Wege, Treppen und Fenster und zuletzt um Notfall- und Aufenthaltsbereiche. Die Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs ersetzt der Kurs nicht. Dieser Kurs ersetzt keine Unterweisung, Belehrung oder Prüfung, die gesetzlich vorgeschrieben ist. Die sechs Kapitel dauern zusammen etwa 36 Minuten. Am Ende steht ein Schulungsnachweis.