Kapitel 0 · Kurzvorstellung
Gefahrgut-Unterweisung nach ADR Kapitel 1.3
In diesem Kurs geht es um die Gefahrgut-Unterweisung nach ADR Kapitel 1.3. Er richtet sich an Beschäftigte, die mit der Beförderung gefährlicher Güter zu tun haben, ohne selbst ein Fahrzeug damit zu führen, etwa in Versand, Lager, Verladung und Disposition. Sie erfahren, wen die Unterweisung trifft und welche drei Arten es gibt. Danach geht es um die Beteiligten und ihre Pflichten, um die Sicherung gegen Diebstahl und Missbrauch und um Auffrischung und Nachweis. Eine Schulung für Fahrzeugführer nach ADR Kapitel 8.2 ist der Kurs nicht. Dieser Kurs ersetzt keine Unterweisung, Belehrung oder Prüfung, die gesetzlich vorgeschrieben ist. Den arbeitsplatzbezogenen Teil ergänzt Ihr Betrieb. Die fünf Kapitel dauern zusammen etwa 14 Minuten. Am Ende steht ein Schulungsnachweis.