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Kapitel 0 · Kurzvorstellung

Infektionsschutz in Kita, Schule und Hort: die Belehrung nach § 34 Abs. 5a IfSG (früher § 35)

Dieser Kurs behandelt den Infektionsschutz in Kita, Schule und Hort und die Inhalte der Belehrung nach § 34 Absatz 5a IfSG. Er richtet sich an alle, die in Kitas, Horten, Kindertagespflege, Schulen, Heimen oder Ferienlagern regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen tätig sind, und an Leitungen. Sie erfahren, bei welchen Krankheiten ein Tätigkeits- oder Besuchsverbot gilt, was bei Kopfläusen, Krätze und Magen-Darm-Infekten zu tun ist und wann Kinder und Beschäftigte wiederkommen dürfen. Dazu kommen Meldepflichten, Händehygiene und Wickeln, Lebensmittel, Masernschutz, Elterninformation und Dokumentation. Dieser Kurs ersetzt keine Unterweisung, Belehrung oder Prüfung, die gesetzlich vorgeschrieben ist. Was in Ihrem Land und bei Ihrem Träger gilt, klären Sie dort. Die elf Kapitel dauern zusammen etwa 31 Minuten. Am Ende steht ein Schulungsnachweis.

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