Kapitel 0 · Kurzvorstellung
Lebensmittelhygiene-Schulung nach § 4 LMHV
Dieser Kurs behandelt die Lebensmittelhygiene-Schulung nach § 4 LMHV. Er richtet sich an Personen, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, und an die Betriebe, die sie einsetzen. Sie erfahren, wen die Schulungspflicht trifft, welche drei Ausnahmen es gibt und wann eine Ausbildung die Schulung ersetzt. Dazu kommen die zehn Sachgebiete der Anlage und die Frage, was nur Ihr Betrieb liefern kann. Der Kurs deckt drei der zehn Sachgebiete ab. Dieser Kurs ersetzt keine Unterweisung, Belehrung oder Prüfung, die gesetzlich vorgeschrieben ist. Die fünf Kapitel dauern zusammen etwa 13 Minuten. Am Ende steht ein Schulungsnachweis.